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Die miesen Trix der Jugendämter - wie sie Familien zerstören und dabei Geld 'verdienen'.

Wennman vorzugsweise als Alleinerziehende/r aufgrund des allgemeinen Drucks (Arbeitswelt, Umfeld & Zukunftssorgen) Hilfe beim Jugendamt sucht, wird einem das nicht selten schon als Erziehungsschwäche ausgeleegt, die eine Kindeswohlgefährdung beinhaltet.

Man hat also noch gar nicht mal "a" gesagt, und trotzdem hat man schon halb verloren, obwohl man eigentlich eine Hilfe erwartet hat.

Lässt man sich also auf ein Gespräch ein, dann bekommt man womöglich einen 'Familienhelfer' empfohlen, was einfach nur eine Deligierung darstellt,d amit die Beamten/ Angestellten vor Ort nicht zu viel arbeiten müssen, und das Amt letztlich kostengünstigere Arbeitskräfte beschäftigen kann, die einerseits eine gehörige Portion Verantwortung auf sich nehmen, dies aber selten adäquat auch im Verdienst dann sehen, weswegen Zusatzverdienste, die nicht unbedingt im legalen Bereich sein müssen, eine gewisse Verlockung darstellen können.

Man darf nicht vergessen, dass die allseits bekannten Veruntreuungen, Vetternwirtschaft und Zweckentfremdung von Geldern, wie sie in Kommunen immer mehr auf der Agenda stehen, natürlich bei Jugendämtern keinen halt machen, wobei da dann eben andere gruppen profitieren - die aber keinesfalls harmloser sein müssen, im Gegenteil.

Da Kinderhandel und Kinderschändung vor allem in den letzten Jahren dank unerschrockener Aufklärer das bewusstsein der Bevölkerung sensibilisert hat, kann man inzwischen ohne weiteres Schreiben, dass Jugendämter am Kindesleid mehr verdienen wie am Kindeswohl, da nämlich am ehesten gewährleistet ist, wenn ein Kind mit Kindern, in einer passablen Nachbarschaft aufwachsen kann, und so wenig wie möglich mit verkorksten Pädagogen zu tun hat, die dem Kleinen alles mögliche einreden, und nicht selten noch einiges dazu dichten, damit deren Auftrag nicht flöten geht.

Ein ungehäuer brutaler Krieg ist deswegen teilweise unvermeidbar, wenn diese - auch wirtschaftlichen - Interessen mit dem Wunsch, das Kind kinderentsprechend aufwachsen zu lassen zusammenstoßen, da sich die wirtschaftlichen interessen des Jugendamtes, die zwangsmäßig mit einer gewissen Entmündigung des Erziehendes einhergehen, eben nicht vereinbaren lassen.

Hat man das durchschaut, und nimmt die Option des Rücktrittes in Anspruch, wird einem das als Unwilligkeit ausgelegt, obwohl man zuvor ganz deutlich gesagt bekam, dass damit keine Nachteile verbunden seien - eine schlichte Lüge, die aber schätzungsweise so oft angesagt ist, dass sie den beamten gar nicht mehr auffällt.

Es interessiert schließlich dem Gericht nicht, was da stimmt oder nicht. Das gericht folgt meißt der Empfehlung des Jugendamtes, egal wie pervers und sadistisch sich jene aufführen, was natürlich auch auf das gericht ein äußerst schlechtes Bild wirft,d a jene aufgrund der Gewaltentrennung absolut neutral sein müssen, sogar eher kritisch der Exekutive gegenüber, die sich nämlich an Gesetze zu halten hat, und nicht eigenherrlich (wie das oft angesagt ist), walten kann.

Doch das ist Theorie. Praxis ist, dass Gericht den wirtschaftlichen interessen der Jugendämter äußerst gönnerhaft gegenüber stehen, weil jene sich ja öfters wieder sehen, und alleine schon deswegen ein gutes Verhältnis beibehalten wollen.

Es gibt einen Fall (im wahrsten Sinne des Wortes), wbei dem sogar das Gericht so entschied, dass ein kleines Kind so lange in den Selbstmord getrieben werden soll, bis es wirklich tot ist. Dem Vater verbot man, es anzurufen, seiner Umgangspflicht nach zu kommen, um das dann als Desinteresse auszulegen.

Doch vor 3 Wochen lebte das Kind noch, rief geheim weinend an, sagte, dass sie es nicht mehr aushielt, aber die Folter geht weiter - nach dem Willen von Jugendamt und Gericht.


2011-02-07 zuhause.

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2011-02-07 zuhause



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