HBGS
- Home
- Themen
- Städte
- Karlsruhe
- Gericht HBGS.de
vor Gericht - Sachen, die man nicht für möglich hällt...
(16.12.2009) Karlsruher
Gericht vertritt Recht auf Kindesmisshandlung Karlsruhe
Gericht vertritt aufgrund eines Urteils das Recht vor allem für Frauen,
Kinder zu misshandeln, sogar körperlich bzw. mit Gegenständen. Wenn
statt dessen Erziehung mit Reden und Belohnen angesagt ist (beim vater), ist dies
Kindeswohlschädigend, weil man damit seine Persönlichkeit all zu sehr
in die Beziehung mit hinein nimmt, und man als außergewöhnlicher Mensch
(obwohl ja jeder einzigartig ist), da nur für Störungen sorgen würde,
weil in einer brutalen Welt Tugenden wie Ruhe, Verständnis und Mitgefühl
für das Überleben der Kinder kontraproduktiv sei. Es
zählt, dass der/ die Brutalste sich durchsetzt, insofern ist Gewalt in der
Erziehung seitens Karlsruhe erwünscht und tolleriert! |