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HBGS - Home - Themen - Städte - Karlsruhe - Gericht

Gericht belohnt nachträglich Kindesmisshandlung
mit mehreren Monaten Urlaub auf Staatskosten

Man stelle sich vor, ein armes Kind, das in der Schule gehänselt wird, lediglich vom Vater, einigen Betreuern und der Lehrerin so gut es geht in Schutz genommen wird, dieses Kind bekommt eingeredet, dass es genau zu den Kreisen gehen soll, die es schlugen, hänselten, quälten und im Laufe der Zeit dann noch mehrfach in den Selbstmord trieben.

Sich zu fragen, ob da tatsächlich System dahinter steckt ist legitim, auch wenn man dies seitens der Ärzteschaft gerichtlich gegen einen verwenden kann (Misstrauen kann als Persönlichkeitsstörung ausgelegt werden). Stellt sich dann heraus, dass mit voller Absicht einerseits ein Kind/ kinder misshandelt wurden, um jene dann in ein Gefährdungsszenario zu projezieren, für was dann auch noch ein weiteres Opfer verantwortlich sein soll, dann hat man genau das, was hbgs.de in einem längeren Verfahren von Anfang an kritisierte, nämlich staatlich geförderte Gewalt gegen Kinder.

Um aber den unglaublichen Vorwurf des Belohnens von Kindermisshandlung weiter zu belegen, sei angemerkt, dass der Staat sogar empfielt, dass die Kinderquäler ihrer offiziellen Arbeit den Rücken kehren, sich arbeitslos melden (was dann von der Allgemeinheit bezahlt wird), um sich voll und ganz der Kindermisshandlung widmen zu können.

Und während es dann einerseits als Kindeswohlgefährdent ausgelegt wird, dass quängelnde Kinder nach mehrfache Ermahnung ins Bett geschickt werden, andererseits es verniedlicht wird, wenn sich ein Kind vom Balkon runterstürzt (auf den nackten Betong, und es in letzter Milisekunde schon auf dem Geländer wieder weg gezogen wird), dann stellt das natürlich ein Grund der Freude für die da, die Freude am Kindermord haben (da sie alles daran setzten, unhaltbare zustäönde zu schaffen).

Der Staat belohnt also die, die für höllische Zustände 'sorgen', nimmt denen aber das Sorgerecht, die für Integration, soziale Kompetenz und kindgerechte Freude Pate stehen - all das sind keine Theorien, sondern relativ aktuelle Zusammenfassungen von realen Erfahrungeberichten.

Generelle Anmerkung:

Wer meint, dass diese Kritik brutal und ungerecht sei, dem sei gesagt, dass der Verfasser fast mit dem Leben seiner Tochter dafür bezahlt hat - um der demokratischen Pflicht nach zu kommen, Transparenz und Meinungsfreiheit für eine offene Diskussion beizusteuern!

Der Grund, weswegen hier generell nur "Gericht" steht, obwohl in Karlsruhe es einige gibt, wie das Oberlandesgericht (OLG KA), das Bundesverfassungsgericht (BVG) und die üblichen städtetypischen Gerichte, ist der, dass mit einer zu spezifischen Bezeichnung die sich all zu sehr kritisiert fühlen könnten, die unschuldige ohne persönlichem Versagen in eine außerordentlich miserable Situation gezwungen haben. Sie zeigten keinerlei Erbarmenen denen gegenüber, die wimmernd und flehend darum baten, aus der Isolationshaft mit 7 Jahren entlassen zu wewrden.

Mit all den konkret genannten Gerichten hat HBGS.de Kontakt und kann deswegen aus erster Hand berichten, wobei diese Berichte Momentaufnahmen sind, also man nicht z.B. generell sagen kann, dass das OLG Karlsruhe kinderfeindliche Urteile zu verantworten hat, die sogar so weit gehen, dass diese es nachträglich legitimierten, dass Kinder mit System in den Selbstmord getrieben wurden, und die eigentlichen Bezugspersonen dafür auch noch zahlen sollen.


2011-02-07 zuhause.

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2011-02-07 zuhause



 

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Die hier genannten Ansichten und subjektive Empfindungsbekundungen sind ausdrücklich nur private Meinungen, die übertrieben formuliert sein können!
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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