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belohnt nachträglich Kindesmisshandlung mit
mehreren Monaten Urlaub auf Staatskosten Man
stelle sich vor, ein armes Kind, das in der Schule gehänselt wird, lediglich
vom Vater, einigen Betreuern und der Lehrerin so gut es geht in Schutz genommen
wird, dieses Kind bekommt eingeredet, dass es genau zu den Kreisen gehen soll,
die es schlugen, hänselten, quälten und im Laufe der Zeit dann noch
mehrfach in den Selbstmord trieben. Sich
zu fragen, ob da tatsächlich System dahinter steckt ist legitim, auch wenn
man dies seitens der Ärzteschaft gerichtlich gegen einen verwenden kann (Misstrauen
kann als Persönlichkeitsstörung ausgelegt werden). Stellt sich dann
heraus, dass mit voller Absicht einerseits ein Kind/ kinder misshandelt wurden,
um jene dann in ein Gefährdungsszenario zu projezieren, für was dann
auch noch ein weiteres Opfer verantwortlich sein soll, dann hat man genau das,
was hbgs.de in einem längeren Verfahren von Anfang an kritisierte, nämlich
staatlich
geförderte Gewalt gegen Kinder. Um
aber den unglaublichen Vorwurf des Belohnens von Kindermisshandlung weiter zu
belegen, sei angemerkt, dass der Staat
sogar empfielt, dass die Kinderquäler ihrer offiziellen Arbeit den Rücken
kehren, sich arbeitslos melden (was dann von der Allgemeinheit bezahlt wird),
um sich voll und ganz der Kindermisshandlung widmen zu können. Und
während es dann einerseits als Kindeswohlgefährdent ausgelegt wird,
dass quängelnde Kinder nach mehrfache Ermahnung ins Bett geschickt werden,
andererseits es verniedlicht wird, wenn sich ein Kind vom Balkon runterstürzt
(auf den nackten Betong, und es in letzter Milisekunde schon auf dem Geländer
wieder weg gezogen wird), dann stellt das natürlich ein Grund der Freude
für die da, die Freude am Kindermord haben (da sie alles daran setzten, unhaltbare
zustäönde zu schaffen). Der
Staat belohnt also die, die für höllische Zustände 'sorgen', nimmt
denen aber das Sorgerecht, die für Integration, soziale Kompetenz und kindgerechte
Freude Pate stehen - all das sind keine Theorien, sondern relativ aktuelle Zusammenfassungen
von realen Erfahrungeberichten. Generelle
Anmerkung:
Wer meint, dass diese Kritik brutal und ungerecht sei, dem sei gesagt, dass der
Verfasser fast mit dem Leben seiner Tochter dafür bezahlt hat - um der demokratischen
Pflicht nach zu kommen, Transparenz und Meinungsfreiheit für eine offene Diskussion
beizusteuern! Der
Grund, weswegen hier generell nur "Gericht" steht, obwohl in Karlsruhe es einige
gibt, wie das Oberlandesgericht (OLG KA), das Bundesverfassungsgericht (BVG) und
die üblichen städtetypischen Gerichte, ist der, dass mit einer zu spezifischen
Bezeichnung die sich all zu sehr kritisiert fühlen könnten, die unschuldige ohne
persönlichem Versagen in eine außerordentlich miserable Situation gezwungen haben.
Sie zeigten keinerlei Erbarmenen denen gegenüber, die wimmernd und flehend darum
baten, aus der Isolationshaft mit 7 Jahren entlassen zu wewrden.
Mit all den konkret genannten Gerichten hat HBGS.de Kontakt und kann deswegen
aus erster Hand berichten, wobei diese Berichte Momentaufnahmen sind, also man
nicht z.B. generell sagen kann, dass das OLG Karlsruhe kinderfeindliche Urteile
zu verantworten hat, die sogar so weit gehen, dass diese es nachträglich legitimierten,
dass Kinder mit System in den Selbstmord getrieben wurden, und die eigentlichen
Bezugspersonen dafür auch noch zahlen sollen. |