Gericht
verlangt gutheißen von Selbstmordversuchen - und schließt sich der
Treibjagt gegen wehrlose Opfer an. Wenn
Menschen isoliert werden,
nimmt man Ihnen erst den Job, dann die Partner/in, dann werden die Kinder mittels
Vorwand ("kindeswohlgefährdung") entwurzelt, was im weiteren Verlauf
dann noch derber getrieben wird,d ass man jene einstige Heimat und Elternteil
immer weniger sehen lässt - irgend wann gar nicht mehr. Wenn
dies abgeschlossen ist, kann der Staat sich dann ganz dem Opfer 'widmen', ihn
die Obdachlosigkeit zwingen (bei emotional schwachen), oder ihm alles mögliche
unterstellen (sich vor Gericht
dagegen zu wehren ist mit finanziellen Himtergrund verbunden, den man dann kaum
noch hat). Um
auf die Schwächsten zu sprechen zu kommen, die bei dieser Abschlachtung am
meißten leiden, sei gesagt, dass wenn der Vorwurf der "Kinesgefährdung"
gar nicht zutreffend war, der Widerstand der Kinder erheblich sein kann. Teilweise
- wenn man verlassen wurde - mag es aber auch so sein, dass die Kinder der Person
zugesprochen wird, die eigentlich gar kein echtes interesse an den kindern hat,
was zu derbsten Zuständen führt, die manches Kind zu Selbstmordversuchen
zwingt - letztlich vom Staat diesem Kind aufgezwungen. Wenn
man das dann nicht gutheißt, wird man gemäß eines Urteils eines
Gerichts dahingehend weiter isoliert
und diskrimiert, als dass man der Umgangspflicht enthoben wird, man als Ballast,
als Erziehungsschädigend hingestellt wird. Wenn
dann noch der finanzielle Rahmen nicht vorhanden ist, die Kinder zu besuchen,
weil Ämter & Behörden nicht zahlen wollen, können oder angewiesen
sind, nicht zu zahlen, dann wird es schwer für die armen Kinder. Glücklicher
Weise gibt es aber auch ein Jobcenter (das von HBGS erzogen wurde) bzw. Wohnungsamt,
das dieses dreckige Spiel nicht mitmachte, übrigens aufgrund eines urteils
vom Bundesverfassungsgericht. Für
das Opfer, dem man mehr und mehr Unwahrheiten unterschiebt, um ihn immer mehr
zu isolieren, wird es natürlich auch nicht besser, wobei Kinder das auch
mitbekommen, was wiederum ein weiterer Grund für das gericht ist, das Kind
von diesem Opfer fern zu halten. Nun
beginnt das Grübeln und nachdenken der Kinder, wie man das Opfer "retten
kann" (wurde genau so vor Gericht
vorgetragen, nicht mal konjungtiv, womit sich das Regim verraten hat), und dem
gericht und den Behörden
natürlich gar nicht gefällt, denn letztlich will das Gericht einen dazu
zwinngen, das bestialische Abschlachten eines selbst in ordnung zu finden, den
Kindern also klar zu machen, dass es OK ist, den Papa zugrunde zu richten. Zum
Schluss sei angemerkt, dass auch aktives in den Tod treiben von Behörden
& Gerichten (!) angesagt ist, wenn man z.B. ein kleines Kind,d as "lockbar"
ist, alleine und ohne Hörgerät raus schickt, da es dort einerseits nicht
weiß, von wo ein Auto kommt (ohne Hörgerät, wenn die Ohren nicht
simultan hören), andererseits jeglichem schändlichen Verführer
ausgesetzt ist, wenn jener über die Misstände bescheid weiß. Damit
schließt sich das Gericht der Treibjagd auf Kinder in deren Selbstmord an. |